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   OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2007 - 2 M 108/07   

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https://dejure.org/2007,23641
OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2007 - 2 M 108/07 (https://dejure.org/2007,23641)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07.05.2007 - 2 M 108/07 (https://dejure.org/2007,23641)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07. Mai 2007 - 2 M 108/07 (https://dejure.org/2007,23641)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    AufenthG § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; AuslG 1990 § 69 Abs. 3 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft: Aufenthaltserlaubnis; Lebensgemeinschaft, eheliche; Verlängerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Eheschließung mit einer deutschen Staatsangehörigen wegen Zweifeln an der Schutzwürdigkeit der beabsichtigten Ehe; Voraussetzungen für den Erwerb eines eigenständigen Aufenthaltstitels nach Aufhebung einer ehelichen ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 01.02.2000 - 1 C 14.99

    Aufenthaltsbefugnis; Ausreisepflicht; Fiktionswirkung; im Bundesgebiet geborenes

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2007 - 2 M 108/07
    Ein Ausländer kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis auch für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum nach der Antragstellung beanspruchen, wenn er daran ein schutzwürdiges Interesse hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.09.1998 - 1 C 14.99 -, NVwZ 1999, 306).

    Eine andere Beurteilung folgt auch nicht aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Erteilung von unbefristeten Aufenthaltserlaubnissen nach § 24 Abs. 1 AuslG 1990 (vgl. Urt. v. 22.01.2002 - 1 C 6.01 -, BVerwGE 115, 352 [356]; Urt. v. 29.09.1998, a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 13 S 1532/04

    Fehlendes Bescheidungsinteresse für Verpflichtungsklage bei gleichzeitig

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2007 - 2 M 108/07
    Unter der Geltung des AuslG 1990 war der Aufenthalt eines Ausländers in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich nur dann rechtmäßig, wenn er von der zuständigen Ausländerbehörde erlaubt worden war (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.02.1993 - 1 C 45.90 -, BVerwGE 92, 116 [125]) oder nach § 69 Abs. 3 Satz 1 AuslG 1990 als erlaubt galt; eine Duldung genügte nicht, weil sie - wie sich aus § 56 Abs. 1 AuslG 1990 ergibt - keinen rechtmäßigen Aufenthalt begründete (vgl. GK-AuslR, II - § 19 RdNr. 42, m. w. Nachw.; VGH BW, Beschl. v. 21.07.2004 - 13 S 1532/04 -, InfAuslR 2004, 393; SächsOVG, Beschl. v. 18.11.2003 - 3 BS 430/02 -, AuAS 2004, 108 [nur Leitsatz]).

    Für den Beginn der Zweijahresfrist ist regelmäßig der Zeitpunkt der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis durch die zuständige Ausländerbehörde maßgeblich, soweit sich die Aufenthaltserlaubnis keine rückwirkende Kraft beimisst (vgl. VGH BW, Beschl. v. 21.07.2004, a. a. O.; BayVGH, Beschl. v. 29.12.2004 - 10 CS 04.3164 - Juris; Beschl. v. 24.09.2003 - 10 CS 03.2349 -).

  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 45.90

    Staatenlose - Aufenthalt - Palästinenser - Kinder - Jugendliche - Dauernder

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2007 - 2 M 108/07
    Unter der Geltung des AuslG 1990 war der Aufenthalt eines Ausländers in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich nur dann rechtmäßig, wenn er von der zuständigen Ausländerbehörde erlaubt worden war (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.02.1993 - 1 C 45.90 -, BVerwGE 92, 116 [125]) oder nach § 69 Abs. 3 Satz 1 AuslG 1990 als erlaubt galt; eine Duldung genügte nicht, weil sie - wie sich aus § 56 Abs. 1 AuslG 1990 ergibt - keinen rechtmäßigen Aufenthalt begründete (vgl. GK-AuslR, II - § 19 RdNr. 42, m. w. Nachw.; VGH BW, Beschl. v. 21.07.2004 - 13 S 1532/04 -, InfAuslR 2004, 393; SächsOVG, Beschl. v. 18.11.2003 - 3 BS 430/02 -, AuAS 2004, 108 [nur Leitsatz]).
  • BVerwG, 22.01.2002 - 1 C 6.01

    Unbefristete Aufenthaltserlaubnis; entscheidungserheblicher Zeitpunkt;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2007 - 2 M 108/07
    Eine andere Beurteilung folgt auch nicht aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Erteilung von unbefristeten Aufenthaltserlaubnissen nach § 24 Abs. 1 AuslG 1990 (vgl. Urt. v. 22.01.2002 - 1 C 6.01 -, BVerwGE 115, 352 [356]; Urt. v. 29.09.1998, a. a. O.).
  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 14.97

    Arbeitsplatz; Aussetzung der Entscheidung; Assoziationsratsbeschluß;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2007 - 2 M 108/07
    Ein Ausländer kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis auch für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum nach der Antragstellung beanspruchen, wenn er daran ein schutzwürdiges Interesse hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.09.1998 - 1 C 14.99 -, NVwZ 1999, 306).
  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 19.93

    Ausländerrecht: Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Eheschutz

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2007 - 2 M 108/07
    Ein "rechtmäßiger" Bestand der ehelichen Lebensgemeinschaft ist so lange gegeben, wie sich beide Ehegatten rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten (BVerwG, Urt. v. 11.06.1996 - 1 C 19.93 -, BVerwGE 101, 236 [240]).
  • OVG Sachsen, 18.11.2003 - 3 BS 430/02

    Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsgestattung, Ehebestandszeit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2007 - 2 M 108/07
    Unter der Geltung des AuslG 1990 war der Aufenthalt eines Ausländers in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich nur dann rechtmäßig, wenn er von der zuständigen Ausländerbehörde erlaubt worden war (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.02.1993 - 1 C 45.90 -, BVerwGE 92, 116 [125]) oder nach § 69 Abs. 3 Satz 1 AuslG 1990 als erlaubt galt; eine Duldung genügte nicht, weil sie - wie sich aus § 56 Abs. 1 AuslG 1990 ergibt - keinen rechtmäßigen Aufenthalt begründete (vgl. GK-AuslR, II - § 19 RdNr. 42, m. w. Nachw.; VGH BW, Beschl. v. 21.07.2004 - 13 S 1532/04 -, InfAuslR 2004, 393; SächsOVG, Beschl. v. 18.11.2003 - 3 BS 430/02 -, AuAS 2004, 108 [nur Leitsatz]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.09.2002 - 2 M 141/02
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2007 - 2 M 108/07
    Die von der Antragsgegnerin erhobene Beschwerde wies der Senat mit Beschluss vom 30.09.2002 (2 M 141/02) zurück und führte zur Begründung aus, die Antragsgegnerin habe ihre Annahme, es handele sich um eine Scheinehe, nicht mit überzeugenden Umständen belegt.
  • VGH Bayern, 24.09.2003 - 10 CS 03.2349
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2007 - 2 M 108/07
    Für den Beginn der Zweijahresfrist ist regelmäßig der Zeitpunkt der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis durch die zuständige Ausländerbehörde maßgeblich, soweit sich die Aufenthaltserlaubnis keine rückwirkende Kraft beimisst (vgl. VGH BW, Beschl. v. 21.07.2004, a. a. O.; BayVGH, Beschl. v. 29.12.2004 - 10 CS 04.3164 - Juris; Beschl. v. 24.09.2003 - 10 CS 03.2349 -).
  • VGH Bayern, 29.12.2004 - 10 CS 04.3164
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2007 - 2 M 108/07
    Für den Beginn der Zweijahresfrist ist regelmäßig der Zeitpunkt der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis durch die zuständige Ausländerbehörde maßgeblich, soweit sich die Aufenthaltserlaubnis keine rückwirkende Kraft beimisst (vgl. VGH BW, Beschl. v. 21.07.2004, a. a. O.; BayVGH, Beschl. v. 29.12.2004 - 10 CS 04.3164 - Juris; Beschl. v. 24.09.2003 - 10 CS 03.2349 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2012 - 17 B 591/12

    Hypothetische Rechtsposition bei rechtsfehlerfreiem Verwaltungshandeln als

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 4. März 2009 - 17 A 1984/08 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 7. Mai 2007 - 2 M 108/07 -, juris Rn. 10.
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